Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Sportveranstaltungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und EventClearing S.A., eingetragen im Luxemburger Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter der Nummer B 206217 (im Folgenden „EventClearing“ genannt) und/oder EventClearing Service S.à r.l., eingetragen im Luxemburger Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter der Nummer B 206254 (im Folgenden „EvCl“), beide mit Sitz in Rue de Massewee 2, L – 6186 Gonderange, Großherzogtum Luxemburg geschlossenen Verträge über deren Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Sportveranstaltungen, damit zusammenhängende Kauf- und/oder Dienstleistungsverträge und sonstige hierin näher beschriebene Leistungen (im Folgenden „EventClearing Services“ genannt).
1. Leistungen von EventClearing
1.1 (nur gültig für den Reitsport) Abrechnungserstellung auf Ebene der Pferde
EventClearing nimmt die Abrechnungen der erbrachten und nachfolgend erläuterten Dienstleistungen grundsätzlich auf Ebene der Sportler vor. Im Reitsport allerdings wird zwischen dem Reiter und dem Pferd unterschieden. EventClearing hält sich an die Vorgabe des internationalen Reitsportverbandes (Fédération Equestre Internationale, „FEI“) und alter Gepflogenheit, das Gewinngeld dem Pferd zuzuordnen. Auch deutlich in Verbindung mit dem Pferd stehende Aufwendungen werden direkt dem Pferd zugeordnet. Buchungsposten für die Pferde werden nur intern bei EvCl im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geführt und weisen zwischen den Sportveranstaltungen immer einen Nullsaldo auf.
Der Kunde hat die Möglichkeit, Salden am Ende einer Sportveranstaltung direkt im Sinne der Pferde aufzuteilen. Der Reiter/Kunde hat die Möglichkeit, verschiedene Empfängerkonten inklusive einer prozentualen Aufteilung für mögliche Gewinngelder bei einem Pferd zu hinterlegen. Die Empfängerkonten und deren Inhaber sind auf den jeweiligen Abrechnungen ersichtlich. Der Reiter/Kunde haftet für die Korrektheit der hinterlegten Konten und ermächtigt EventClearing jederzeit Kontakt mit den Empfängern für allfällige Abstimmungen aufnehmen zu können.
EventClearing stellt den Kunden jederzeit Sammelaufstellungen auf Basis der Reiter, Pferde, Pferdebesitzer und Arbeitgeber zur Verfügung. Mögliche Zusatzgebühren sind bei EventClearing oder auf der Internetseite www.eventclearing.lu abrufbar.
1.2 Abrechnungsservice für Zusatzdienstleistungen
Veranstalter haben die Möglichkeit, EventClearing mit der Verrechnung von Zusatzservices im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen zu beauftragen. Die Verrechnung derartiger Zusatzprodukte erfolgt auf dem elektronischen Wege zwischen den bei EventClearing hinterlegten Kunden. Die Inanspruchnahme dieser Verrechnungsdienstleistung erfolgt über mobile Anbindungen (z.B. Smartphone) mit im Vorhinein ausgetauschten und zugeteilten Codes (z.B. QR-Codes). Einspruch gegen Belastungen aus der Inanspruchnahme von Zusatzdienstleistungen müssen unverzüglich nach der Entdeckung der Belastung, spätestens aber am Ende einer Sportveranstaltung im Zuge der Endabrechnung angezeigt werden.
1.3 Zusammenarbeit mit EventClearing
EventClearing erbringt für die Kunden Dienstleistungen bei Sportveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Inkasso von Teilnahmegebühren seitens der Sportler im Rahmen von Anmeldeverfahren, der Abrechnung von einzelnen Kosten, die bei Sportveranstaltungen anfallen können sowie der Berechnung und Verteilung der von den Sportveranstaltern zu zahlenden Preisgelder an preisgeldberechtigte Sportler. Zudem können Veranstalter oder deren Vertragspartner den Sportlern Zusatzdienstleistungen zur Verfügung stellen, die ebenfalls über EventClearing abgerechnet werden können.
EventClearing erstellt Sportlern wie auch Veranstaltern und Anbietern von Zusatzdienstleistungen Abrechnungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Zahlungsvorgängen im Zusammenspiel zwischen Sportlern und Sportveranstaltern. In diesem Rahmen stellt EventClearing den Ablauf eines möglichst günstigen sowie zügigen und effizienten Zahlungsvorgangs sicher. EventClearing stellt seine Dienstleistungen grundsätzlich im Internet zur Verfügung.
Sportler wie auch Veranstalter sind Kunden von EventClearing und EvCl. Die Grundlage für die Erbringung von und Nutzung der entsprechenden EventClearing Services ist das Hinterlegen von Daten durch den Kunden bei der Online-Benutzerkontoeröffnung, die gegebenenfalls als personenbezogene Daten im Sinne des anwendbaren Luxemburger Rechts zu qualifizieren sind (wie z. B. untern anderem Name, Adresse, Geburtsdatum, mobile Telefonnummer, Kontodaten) (siehe auch Ziffer 8 „Datenschutz“). Vermögenswerte, die EventClearing zur Verfügung gestellt werden, sind zweckgebunden für Sportveranstaltungen, an denen die Kunden teilnehmen oder die von den Kunden veranstaltet werden und dem Sport naheliegende Dienstleistungen und Güter.
EventClearing übernimmt ausschließlich die Funktion des Clearings. Negativsalden, Kreditfinanzierungen oder ähnliches sind ausgeschlossen. Eine Forderungsübernahme durch EventClearing ist ausgeschlossen, Garantien für Zahlungen von Kunden werden nicht übernommen.
EventClearing kommuniziert ausschließlich über das Internet. Saldoeinsichten, Neuerungen, Kontaktaufnahmen, etc. sind über app.eventclearing.lu möglich. Kommunikation auf dem Postweg ist kostenpflichtig (s. Gebührenverzeichnis unter www.eventclearing.lu ).
Buchungsübersichten gelten als zugestellt, sobald sie von EvCl im Internet zur Verfügung gestellt werden. Jeder Kunde erhält hierfür seinen persönlichen Zugangscode, der mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln ist (siehe insbesondere Ziffer 2.3).
Außerhalb von direkt zuzuordnenden Veranstaltungen ist es dem Kunden möglich, Beträge von bis zu fünftausend Euro (EUR 5,000) in seinem Namen zu hinterlegen. Er kann EventClearing beauftragen, einen in den persönlichen Daten zu hinterlegenden maximalen Saldo bis zu diesem Betrag aus allfälligen Gewinngeldern aufzufüllen, um Zahlungsverkehr für weitere Veranstaltungen zu sparen. Der Kunde kann den überschießenden Saldo jederzeit z.B. per Email an EventClearing auf sein hinterlegtes Bankkonto abrufen.
1.4 Zahlungsverkehr über EventClearing Service S.à r.l.
EventClearing wird jeglichen zweckgebundenen und aus den Abrechnungen folgenden Zahlungsverkehr über EvCl, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von EventClearing, abwickeln.
Zur Aufladung seiner Saldos hat der Kunde die Möglichkeit der günstigen Banküberweisung. Für zusätzlich ausstehende Beträge muss der Kunde eine gültige Kreditkarte hinterlegen, über die EventClearing jederzeit den ausstehenden Betrag einziehen kann. Der Kunde autorisiert mit der Zustimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen EventClearing auf Dauer, die hinterlegte Karte automatisch mit dem entsprechenden Betrag im Zusammenhang mit der relevanten Sportveranstaltung oder dem beschriebenen Dienstleistungspaket zu belasten, wenn diese Karte im Sinne der Nutzungsbedingungen als Zahlungsquelle genutzt wird. Der Kunde kann die Autorisierung jederzeit (aber nicht im Laufe einer Sportveranstaltung) beenden, indem die entsprechende Karte als Zahlungsquelle aus dem Kundenprofil entfernt wird. Zusätzlich entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Im Falle von rückläufigen Zahlungen verpflichtet sich EventClearing, umgehend mit dem Auftraggeber der Zahlung in Kontakt zu treten, um über den Rückläufer zu informieren und die Daten des Zahlungsverkehrs erneut abzustimmen. Kosten im Zusammenhang mit Rückläufern von Zahlungen durch fehlerhafte Angaben des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Sollte sich die Bankverbindung oder Kreditkartennummer ändern, muss der Kunde dafür sorgen, die hinterlegten Daten ohne Verzögerung zu aktualisieren.
1.5 Steuerliche Behandlung
Jeder Kunde ist gemäß seines steuerlichen (Wohn-)Sitzes steuerpflichtig. Der Sitz von EventClearing ist dafür unerheblich. Die steuerliche Verantwortung bleibt beim Kunden.
2. Rechte, Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden
2.1 Zugangsgerät
Der Kunde benötigt für die effiziente Nutzung der EventClearing Services kompatible Geräte und einen gegebenenfalls mobilen Internetzugang. Die Kosten für den Erwerb des Zugangsgerätes (wie Smartphone, Tablet o.ä.) sowie entstehende Kosten im Zusammenhang mit dem Internetzugang und Übertragung der Daten trägt der Kunde. Im Verlauf von Sportveranstaltungen wird EventClearing Informationen (wie Saldo, Nutzung von Zusatzdienstleistungen, Abrechnung von Turnierveranstaltungen, ...) über das Internet ausgeben. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ihm diese Informationen zugehen. Sollte ihm die technische Ausstattung dafür nicht vorliegen, hat er EventClearing unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, damit Ausweichtechnologien – sofern durch angemessene Handlungsweise möglich - zur Verfügung gestellt werden können. EventClearing kann für den Einsatz von Zusatztechnologien aber nicht verantwortlich gemacht werden.
2.2 Angabe vertragsrelevanter Daten
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Benutzerkontoeröffnung bei EventClearing vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu den vertragsrelevanten Daten zu machen und EventClearing jede während der Laufzeit des mit der Zustimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Vertrages eingetretene Änderung seiner vertragsrelevanten Daten - insbesondere Änderungen von Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer oder Bankverbindung sowie Änderungen von Firmennamen und -sitz – unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige über die Änderung vertragsrelevanter Daten des Kunden kann schriftlich per Post, Email oder über das Online-Kundencenter unter app.eventclearing.lu erfolgen. Der Kunde willigt ein, dass EventClearing die angegebenen vertragsrelevanten Daten gemäß der in Artikel 8 „Datenschutz“ näher beschriebenen Vorgehensweise verarbeiten und nutzen darf, um dem Kunden das Benutzerkonto zur Verfügung zu stellen und seine Dienstleistungen effizient anbieten und durchführen zu können.
2.3 Datensicherheit, Nutzung durch Dritte
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, seine Daten entsprechend der allgemein anerkannten Grundsätze der Datensicherheit (und dem heutigen Stand der Technik entsprechend) sowohl auf seinem Endgerät (PC) als auch bei der Übertragung über das Internet gegen Verlust, Missbrauch oder sonstigen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen und die allgemeine Funktionsfähigkeit seines Computers – u.a. durch Installation und Aufrechterhaltung wirksamer Antivirenprogramme – sicherzustellen. Insbesondere sind auch regelmäßig Datensicherungen und Passwortänderungen vorzunehmen. Der Kunde hat außerdem ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass von Dritten installierte Hard- oder Software selbständig ungewollte Verbindungen zum Internet aufbaut und aufrechterhält.
Von EventClearing an den Kunden übermittelte persönliche Daten wie Zugangskennung, Passwort und Freischaltcode sind sorgfältig aufzubewahren, streng geheim zu halten und vor Verlust oder Missbrauch durch Dritte zu schützen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen Dritten zu überlassen.
Der Kunde haftet gegenüber EventClearing für die Einhaltung der in dieser Ziffer 2.3 definierten Verpflichtungen und stellt EventClearing von sämtlichen Ansprüchen Dritter und Kosten, einschließlich eventueller Rechtsverfolgungskosten frei, die aufgrund der Verletzung einer dieser Verpflichtungen beruhen.
Insbesondere ist der Kunde auch für jegliche Kosten, die Dritte über seine Zugangskennung verursachen, haftbar und hat die durch Dritte entsprechend in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen, sofern und soweit er die Nutzung der EventClearing Services unter Verwendung der Zugangskennung durch die Dritten zu vertreten hat. Gleiches gilt für die Kosten, die durch selbständig aufgebaute ungewollte Verbindungen zum Internet mittels von Dritten installierter Hard- oder Software entstehen.
Bei Verlust oder Diebstahl der Zugangsdaten des Kunden oder bei festgestellter unberechtigter Nutzung der EventClearing Services unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden durch einen Dritten hat der Kunde EventClearing hierüber umgehend telefonisch oder per Email zu informieren.
2.4 Einhaltung der Gesetze und Vorschriften, Leistungsmissbrauch
Dem Kunden ist es untersagt, bei oder im Rahmen der Nutzung der EventClearing Services gegen geltendes Recht oder die guten Sitten zu verstoßen oder die EventClearing Services missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen.
Untersagt sind unter anderem und insbesondere
a) unbefugte Eingriffe und unbefugtes Eindringen in das Netz von EventClearing oder in andere Datennetze sowie die Nutzung von Einrichtungen oder Anwendungen, die zu Beeinträchtigungen der physikalischen oder logischen Struktur der betreffenden Netze führen oder führen können;
b) das unbefugte Lesen, Kopieren, Ändern, Löschen oder sonstige Bearbeiten von Daten und Informationen Dritter;
c) die Nutzung der EventClearing Services in einer Weise, welche die Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits-, oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt oder verletzen könnte;
d) der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen zu Werbezwecken, von Kettenbriefen oder sonstigen belästigenden Nachrichten an Dritte über EventClearing; sowie
e) die Verbreitung von Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten über EventClearing.
Der Kunde stellt EventClearing von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung der EventClearing Services unter Verwendung der Zugangskennung des Kunden frei.
Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen ein anwendbares Gesetz oder eine anwendbare Vorschrift behält sich EventClearing vor, das Benutzerkonto des Kunden zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche wegen des Verstoßes bleibt vorbehalten. Die Kosten für die Sperrung betragen EUR 25,00, wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass EventClearing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Während des gesamten Zeitraums einer Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelte an EventClearing zu bezahlen.
2.5 Mängel und Störungen
Mängel und Störungen der EventClearing Services sind EventClearing unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntniserlangung durch den Kunden schriftlich mitzuteilen.
3. Vertragsschluss, Widerruf
3.1 Vertragsschluss Benutzerkonto bei EventClearing
Der Kunde kann seine Eröffnung des von ihm gewünschten Benutzerkontos bei EventClearing im Internet selbständig veranlassen. Die Eröffnung ist unter app.eventclearing.lu online möglich. Außerdem kann die Benutzerkontoeröffnung unter Angabe der persönlichen Daten auf dem online unter www.eventclearing.lu zur Verfügung stehenden Formular an info@eventclearing.lu oder per Post an den Sitz von EventClearing versandt werden.
Der Vertrag über die Erbringung der vom Kunden erwarteten und auf der Homepage www.eventclearing.lu beschriebenen Dienstleistungen von EventClearing kommt aufgrund der ausdrücklichen Zustimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des darauffolgenden Erhalts der elektronischen oder schriftlichen Benutzerkontoeröffnung bei EventClearing durch den Kunden und der Freischaltung des Benutzerkontos durch EventClearing zustande. EventClearing behält sich die Annahme der Benutzerkontoeröffnung des Kunden jedoch ausdrücklich vor.
EventClearing sendet die Benutzerkontobestätigung per Email an den Kunden.
Die Auszüge des Kunden werden online unter app.eventclearing.lu hinterlegt und können dort jederzeit vom Kunden mit persönlichem Zugangscode abgerufen werden.
EventClearing wird dem Kunden zusammen mit der Bestätigung der Benutzerkontoeröffnung das Datum der Freischaltung mitteilen und dem Kunden die dafür notwendigen Zugangsdaten zusenden.
3.2 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung
Dem Kunden steht das nachstehende Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne zusätzliche Gebühr und ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eröffnung des Benutzerkontos des Kunden und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf per Brief, Email ist zu richten an:
EventClearing S.A., 2, Rue de Massewee, L - 6186 Gonderange; info@eventclearing.lu
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise zu bereits erbrachten Dienstleistungen:
Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von Ihnen und von EventClearing auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
4. Vertragslaufzeit, Kündigung
4.1 Vertragsbeginn, -laufzeit
Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Benutzerkontos bei EventClearing für den Kunden durch EventClearing und hat eine unbestimmte Laufzeit.
4.2 Kündigung
Neben den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich definierten Kündigungsrechten der beiden Vertragsparteien bleiben die sonstigen Rechte und gesetzlichen Ansprüche beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, unberührt.
Als wichtige Gründe für EventClearing gelten insbesondere: Verstöße des Kunden gegen seine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Verpflichtungen und Obliegenheiten, Verstöße des Kunden gegen geltendes Recht oder der Zahlungsverzug des Kunden gemäß Ziffer 6.3. EventClearing ist darüber hinaus zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn die von EventClearing beauftragten Bank- oder andere beauftragte Dienstleister ihre Leistungen einstellen, ohne dass dies von EventClearing zu vertreten ist, und eine anderweitige Beschaffung der von diesen erbrachten Leistungen nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Aufwendungen möglich ist.
Jede Kündigung des Kunden muss schriftlich per Post (EventClearing S.A., 2, Rue de Massewee, L - 6186 Gonderange) oder Email (info@eventclearing.lu) an EventClearing gesendet werden. Eine Kündigung durch EventClearing wird per Email an den Kunden gesendet.
Im Falle einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus vom Kunden zu vertretenden Gründen hat der Kunde den EventClearing dadurch entstehenden Schaden wegen Nichterfüllung des Vertrages zu ersetzen.
Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit EventClearing jederzeit anhand einer schriftlich einzureichenden und unter Einhaltung einer einmonatigen (1) Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen zu beenden.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Entgelt für die Nutzung von EventClearing
Das Nutzungsentgelt für EventClearing ist zu Beginn einer genutzten Sportveranstaltung fällig. Das vom Kunden an EventClearing zu leistende Nutzungsentgelt für das vom Kunden gebuchte Produkt für die Nutzung der EventClearing Services ist der Veröffentlichung auf www.eventclearing.lu zu entnehmen.
5.2 Monatliches Nutzungsentgelt (falls gegeben)
Das vom Kunden an EventClearing zu leistende monatliche Nutzungsentgelt für das vom Kunden gebuchte Produkt für die Nutzung der EventClearing Services ist der Veröffentlichung auf www.eventclearing.lu zu entnehmen.
Mögliche Zusatzdienstleistungen von EventClearing (wie Sammelaufstellungen pro Kalenderjahr) können ebenfalls nach Tarif gemäß Veröffentlichung auf www.eventclearing.lu bezogen werden. Die entsprechenden Gebühren sind vor Lieferung der Daten fällig. Ausnahmen sind mit EventClearing per Email zu vereinbaren.
5.3 Fälligkeit
Sofern der Kunde einen Sockelbetrag auf seinem Benutzerkonto bei EventClearing stehen lässt und eine entsprechende Vereinbarung mit EventClearing getroffen hat, Startgebühren für ein Sportereignis, welches von EventClearing beauftragt wurde, von diesem Benutzerkonto zu begleichen, werden die jeweiligen Gebühren zu Beginn des Sportereignisses fällig.
5.4 Rechnungsversand
Der Rechnungsversand erfolgt jeweils im Zusammenhang mit einem Sportereignis per Email. Rechnungen werden per Email kostenfrei an den Kunden versendet. Sofern der Kunde die Postzustellung wünscht, stellt EventClearing dem Kunden für jede per Post zugestellte Rechnung Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von EUR 2,00 in Rechnung. Die Rechnungen werden außerdem im Online-Kundencenter unter www.eventclearing.lu hinterlegt und können dort jederzeit vom Kunden mit entsprechender Autorisierung abgerufen werden.
5.6 Einwendungen gegen Rechnungen
Sofern der Kunde eventuelle Einwendungen gegen eine Rechnung nicht spätestens innerhalb von einer Woche nach dem Zugang der betroffenen Rechnung schriftlich gegenüber EventClearing geltend gemacht hat, gilt die Rechnung als genehmigt. EventClearing wird den Kunden auf diese Rechtsfolge auf jeder Rechnung hinweisen.
5.7 Kreditkarteneinzug
Alle Zahlungen aus dem Vertrag sind grundsätzlich insbesondere im Interesse des Nutzers per vorheriger Überweisung fällig. Darüber hinaus fällige Beträge werden durch Kreditkarteneinzug abgewickelt. Der Kunde ermächtigt hiermit EventClearing, alle anfallenden Einmalzahlungen, Gebühren und Nutzungsentgelte über die vom Kunden angegebene Kreditkarte einzuziehen.
Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung seines Benutzerkontos bei EventClearing zu sorgen. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rückgabe der zusätzlichen Kreditkartenbelastung behält EventClearing sich vor, ihre dadurch entstandenen tatsächlichen Kosten (in der Regel die zwischen den beteiligten Banken berechneten Gebühren sowie die Gebühren, die die Bank EventClearing berechnet) gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
5.8 Erhöhung des Nutzungsentgelts
EventClearing ist berechtigt, das Nutzungsentgelt angemessen zu erhöhen, sofern sich die Technik- oder Servicekosten oder die Kosten der Vorlieferanten von EventClearing erhöhen. Im Falle einer solchen Preiserhöhung, welche EventClearing dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus schriftlich (per Email) mitteilen muss, hat der Kunde das Recht, den Vertrag schriftlich (Post oder Email) zu kündigen. Die Kündigung muss EventClearing spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zugehen. EventClearing wird den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf sein Kündigungsrecht und die einzuhaltende Kündigungsfrist hinweisen. Sollte der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, so gilt die Preiserhöhung als genehmigt und wird ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung Vertragsbestandteil.
6. Leistungsstörungen
6.1 Nichtverfügbarkeit der EventClearing Services
EventClearing erbringt die EventClearing Services mit der angemessenen Sorgfalt und entsprechend dem Stand der Technik. Störungen werden durch EventClearing beauftragte Dienstleister im Rahmen der technischen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigt. EventClearing gibt im Hinblick auf die Erbringung des Dienstes keine Zusicherungen oder Garantien. Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, Backups seines Systems anzufertigen.
6.2 Zahlungsverzug des Kunden
Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist EventClearing berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Unberührt hiervon bleibt das Recht von EventClearing einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden von mehr als drei Monaten nach Rechnungseingang ist EventClearing berechtigt, den EventClearing Service für den Kunden solange zu sperren, bis der Kunde alle Rechnungen beglichen hat, mit deren Zahlung er in Verzug geraten ist; die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleiben während des Zeitraums der Sperrung unverändert bestehen. Die Kosten für die Sperrung betragen EUR 25,00, wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass EventClearing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Zusätzlich nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Veranstalter über den Zahlungsverzug bereits drei Arbeitstage nach dem vereinbarten Zahlungseingang von EventClearing über den Zahlungsverzug informiert wird.
EventClearing ist alternativ im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden von mehr als drei Monaten nach Rechnungseingang berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und Schadensersatz vom Kunden in Höhe der Summe der Beträge zusätzlich der gesetzlich anwendbaren Verzugszinsen zu fordern. Im letzteren Fall ist es dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass EventClearing ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
Die in dieser Ziffer 6.2 für den Fall eines Zahlungsverzuges des Kunden definierten Regelungen gelten entsprechend, wenn beim Kreditkarteneinzug eine Lastschriftrückgabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vorgenommen worden ist.
7. Haftung
7.1 Haftung von EventClearing
EventClearing haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern und soweit EventClearing eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat, im Falle von Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit) sowie im Fall einer Haftung nach dem luxemburgischen Produkthaftungsgesetz und sofern und soweit der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der EventClearing beruhen.
Darüber hinaus haftet EventClearing nicht für leichte Fahrlässigkeit, sofern nicht ein Verstoß der EventClearing gegen eine wesentliche Vertragspflicht vorliegt. Im letztgenannten Fall ist die Haftung von EventClearing auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden unter Ausschluss von indirekten oder Folgeschäden wie z.B. Produktionsausfall oder entgangenem Gewinn begrenzt.
Soweit die Haftung von EventClearing ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dieser Ausschluss oder diese Begrenzung in gleicher Weise für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EventClearing.
7.2 Besondere Haftungsausschlüsse
EventClearing haftet weder für Nutzungseinschränkungen wegen fehlender Systemvoraussetzungen beim Kunden noch für Hard- oder Softwareschäden, die durch eine vom Kunden zu vertretende fehlerhafte Installation entstanden sind. Auch für Datenverluste auf dem Endgerät des Kunden (PC) oder auf dem Übertragungsweg über das Internet übernimmt EventClearing keine Haftung. Weiterhin haftet EventClearing weder für die Funktionsfähigkeit des Funknetzes noch für die einwandfreie Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets. Auch eine Haftung der EventClearing für bei Kunden abhanden gekommene oder vergessene Zugangscodes ist ausgeschlossen. Schließlich haftet EventClearing als reiner Service Provider nicht für die Inhalte Dritter, welche über die EventClearing Services verfügbar sind.
7.3 Höhere Gewalt
EventClearing ist nicht haftbar für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass EventClearing aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt daran gehindert ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die betreffenden vertraglichen Verpflichtungen von EventClearing gelten während der gesamten Dauer des Ereignisses höherer Gewalt als ausgesetzt.
Ein Ereignis höherer Gewalt ist gemäß anwendbarem luxemburgischen Recht gegeben, wenn EventClearing aufgrund eines unvorhersehbaren, nicht abwendbaren und nicht von EventClearing zu verantwortenden Ereignisses, auf das EventClearing oder einer der Dienstleister von EventClearing keinen Einfluss hat, nicht in der Lage ist, ihre Vertragspflichten zu erfüllen, es sei denn EventClearing trifft ein Verschulden an dem Ereignis höherer Gewalt.
7.4 Verjährung von Haftungsansprüchen
Ist der Kunde ein Verbraucher, so gelten für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Ist der Kunde ein Unternehmer und beruht ein Schaden des Kunden auf einer Verletzung vertraglicher Pflichten durch EventClearing, so verjähren die Schadensersatzansprüche des Kunden innerhalb von zehn (10) Jahren.
8. Datenschutz
Der Kunde nimmt die anwendbaren Vorschriften des Luxembourger Datenschutzes und die ab dem 25. Mai 2018 geltende Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Europarates vom 27. April 2016 hinsichtlich des Schutzes von Privatpersonen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EC zur Kenntnis und willigt ein, dass die von ihm während des Anmeldeverfahrens hinsichtlich der Benutzerkontoeröffnung angegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des anwendbaren luxemburgischen Datenschutzgesetzes durch EventClearing in ihrer Funktion als für die Verarbeitung Verantwortliche mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren zum allgemeinen Zwecke der Durchführung des Vertrages und der damit verbundenen Erbringung der EventClearing Services erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffen insbesondere den Namen des Kunden, Kontaktdaten (einschließlich Telefon-/Mobiltelefonnummer, Adresse und Emailadresse), Geburtsdatum, Geschlecht, Bankkontodaten, (Sports-)Verbandsmitgliedschaft(en) und Arbeitgeber, sofern er mit der Ausübung des abzurechnenden Sports zusammenhängt. Das Gleiche gilt für personenbezogene Daten der Kontaktperson und/oder des wirtschaftlich Begünstigten falls der Kunde ein Unternehmen ist. Darüber hinaus willigt der Kunde mit der Zustimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ein, EventClearing ein Gesichtsbild von sich zur Verfügung zu stellen oder ein Foto am Rande der entsprechenden Sportveranstaltung zu erstellen, um anhand visueller Erkennung des Kunden eine unerlaubte und missbräuchliche Nutzung durch Dritte der nur dem Kunden zur Verfügung gestellten Log-In-Daten (z.B. in Form von QR-Codes) zu vermeiden (zusammen mit den vorigen aufgezählten Daten die „Personenbezogenen Daten“).
Der Kunde kann frei entscheiden, die Personenbezogenen Daten nicht an EventClearing weiterzugeben. In diesem Fall behält sich EventClearing jedoch das Recht vor, die Benutzerkontoeröffnung zu verwehren.
Der Kunde, dessen Personenbezogene Daten für die Datenverarbeitung von EventClearing erhoben und verarbeitet werden, hat ein Recht auf (i) Auskunft und auf Zugriff auf die Personenbezogenen Daten, (ii) das Recht auf Vervollständigung und Korrektur der Daten im Falle einer Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit und wird aufgefordert, dieses Recht so schnell wie möglich im Falle des Bemerkens umzusetzen, (iii) das Recht, die Löschung der Daten zu erbitten und (iv) das Recht auf Datenübertragun. Der Kunde kann/soll dieses Recht mittels einer schriftlichen Mitteilung (per Email an info@eventclearing.lu oder postalisch an EventClearing, 2 Rue des Massewee, L – 6186 Gonderange) ausüben.
Insbesondere nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass EventClearing die angegebenen Personenbezogenen Daten für folgende Zwecke erhebt, speichert und verarbeitet:
- Bearbeitung des vom Kunden eingeleiteten Anmeldeverfahrens hinsichtlich seiner
Benutzerkontoeröffnung;
- Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung der vom Kunden genutzten EventClearing
Services;
- Bereitstellung von Gesamtübersichten an die Sportveranstalter über den Verbrauch von vom Kunden entsprechend benötigtem Material/Equipment während der Sportveranstaltung (beim Reitsport z.B. Heu, Stroh, Späne, ...) hinsichtlich eines zukünftig optimierbaren Einkaufs und Angebots solcher Ware durch den Sportveranstalter;
- Umsetzung und Durchführung eines effizienten Kundenservice;
- Visuelle Erkennung der Kunden/Sportler während der Sportveranstaltung;
- Bereitstellung an die Arbeitgeber der jeweiligen Amateur-/Berufs-Sportler/Kunden von lediglich für jene Arbeitgeber relevanten Personenbezogene Daten auch hinsichtlich steuerlicher Belange, sofern eine Weitergabe an die Arbeitgeber gemäß den anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes erfolgen darf;
- Bearbeitung von Störungsmeldungen.
EventClearing kann die Personenbezogenen Daten auch zu Zwecken der Direktwerbung verwenden. Der Kunde hat jedoch das Recht, kostenlosen Widerspruch per e-mail unter info@eventclearing.lu oder postalisch an EventClearing, 2 Rue de Massewee, L – 6186 Gonderange gegen eine solche Verwendung einlegen zu können.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Personenbezogenen Daten durch EventClearing an nachfolgende Empfängerkategorien weitergegeben werden können, die sich in Ländern inner- und außerhalb der Europäischen Union befinden, von denen einzelne Länder ein angemessenes Datenschutzniveau (einschließlich der Schweiz) und andere Länder außerhalb der Europäischen Union kein angemessenes Schutzniveau bieten:
- Sportveranstalter;
- Von EventClearing und Sportveranstaltern zwecks Durchführung der EventClearing Services beauftragte Finanzinstitute und Zahlungsverkehrsdienstleister;
- Finanzinstitute (Banken), bei denen der Kunde/Sportler selbst Kunde ist;
- Arbeitgeber und/oder Sportverbände;
- Filialen und Consultants von EventClearing zum Zwecke der effizienten Durchführung der EventClearing Services.
- IT-Dienstleister von EventClearing zum Zwecke des IT-Supports
Die oben aufgeführten Datenempfänger agieren als Datenverarbeiter und sollen nur auf dokumentierte Instruktionen von EventClearing tätig werden.
In den Fällen, da Personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union geliefert werden müssen, die kein entsprechendes Niveau von Datenschutz bieten, sollen die entsprechenden Lieferungen auf der Basis von entsprechenden vertraglichen Regelungen vorgenommen werden, welche den Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission entsprechen. Eine Kopie solcher „Standarddatenschutzklauseln“ können schriftlich bei EventClearing per e-mail unter info@eventclearing.lu oder postalisch unter EventClearing, 2 Rue de Massewee, L – 6186 Gonderange angefragt werden.
Der individuelle Datenverkehr der Kunden wird zu Abrechnungszwecken und darüber hinaus nur insoweit gespeichert als dies nach anwendbarem Recht bzw. gemäß gesetzlich geltenden Verjährungsfristen erforderlich ist.
EventClearing bewahrt Personenbezogene Daten solange wie notwendig auf, um die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen und im Rahmen der EventClearing Services erforderlichen Zwecke zu erfüllen, soweit nicht eine längere Aufbewahrungsfrist durch Gesetze verlangt oder erlaubt ist.
Der Kunde hat ebenso die Beschwerdemöglichkeit bei der Luxembourger Datenschutzbehörde, der Commission nationale de la protection des données (CNPD).
9. Geistiges Eigentum
Marken, Dienstleistungsmarken, Grafiken und Logos, die im Zusammenhang mit EventClearing Services genutzt werden, sind Marken oder registrierte Marken von EventClearing und/oder EvCl in und/oder außerhalb Europa. Andere Marken, Dienstleistungsmarken, Grafiken und Logos, die im Zusammenhang mit EventClearing Services genutzt werden, können die Marken von anderen Rechteinhabern sein. Ihnen werden keine Rechte und keine Lizenzen bezüglich der vorgenannten Marken und deren Nutzung eingeräumt.
10. Verschiedenes
10.1 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Luxemburg-Stadt.
10.2 Anwendbares Recht
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und EventClearing unterliegen dem Recht von Luxemburg.
10.3 Abtretung
EventClearing ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Kunden sowie sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten zu übertragen. Im letzteren Falle ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung schriftlich (Post oder Email) zu kündigen. Im Rahmen der Mitteilung von EventClearing an den Kunden über die Übertragung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertrag an einen Dritten wird EventClearing den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EventClearing ist der Kunde nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten zu übertragen. EventClearing kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.
10.4 Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
EventClearing ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingunen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Im Falle einer solchen Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag schriftlich (Post oder Email) zu kündigen. Die Kündigung muss EventClearing spätestens am Tag des Wirksamwerdens der Allgemeinen Geschäftsbedingunen-Änderung zugehen. In der entsprechenden Mitteilung über die Allgemeinen Geschäftsbedingunen-Änderung wird EventClearing den Kunden auf sein Kündigungsrecht und die einzuhaltende Kündigungsfrist hinweisen. Sollte der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, so gilt die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingunen als genehmigt und wird ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Allgemeinen Geschäftsbedingunen- Änderung Vertragsbestandteil.
10.5 Schriftform
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages hinausgehen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
10.6 Mitteilungen von EventClearing
Jegliche schriftliche Mitteilungen von EventClearing an den Kunden werden per Email an den Kunden gesandt.
10.7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingunen oder eine in einem anderen vertraglichen Dokument enthaltene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jenes Dokuments.
The German text of these general conditions prevails in the event of any discrepancies between the English and the German texts. These general conditions can be changed and are to be consulted on the URL: www.eventclearing.lu
.